Notbremse

Ablaufplan der Notbremse

Die Notbremse wurde 2007 mit dem Ziel gegründet, schnelle und unbüro-kratische Hilfe für Kinder in Notsitua-tionen zu leisten. Die Initiatoren legen großen Wert darauf, das Verfahren der Antragstellung so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestal- ten.

Verantwortung:

Die beantragende Stelle ist für den Hilfeprozess verantwortlich.
Interne Zuständigkeit liegt bei der Leitung der beantragenden Stelle.

Notlage:

Nach Bekanntwerden der Notlage erfolgt ein Vier- Augen- Gespräch mit den Eltern, ob sie Hilfe über die Notbremse wünschen. Die Eltern sollten nach Möglichkeit einen finanziellen Eigenanteil leisten. Sie werden zu weitergehenden oder ergänzenden Hilfen beraten (siehe Handreichung).

Antrag:

Anträge sind zu richten an : Frau Dorothee Biehl, Caritasverband Remscheid e.V., Blumenstraße 9, 42853 Remscheid, (telefonisch, schriftlich, per Fax oder Mail). Tel: 02191 49110; Fax: 02191 26320; Mail: notbremse@caritasverbandremscheid.de

Bewilligung:

Der positive Bescheid erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden unbürokratisch telefonisch, per Fax oder Mail.

Besorgung:

Die Institution kann entscheiden, ob die Eltern den Einkauf selber tätigen können, gehen dann in Vorleistung oder erhalten durch den Caritasverband eine Kostenübernahmegarantie für ihren Einkauf. (z. B. Kleidung oder Schulbedarf)

Dokumentation:

Die Belege/ Quittungen durch den Hilfeempfänger verbleiben bei der beantragenden Institution.